© Andreas Meischner
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EINZEL- UND GRUPPENUNTERRICHT
Eine Trainerstunde dauert 60 oder 90 Minuten. Das jeweilige Honorar ist der Preisliste zu entnehmen.
Die Zahlungsweise der Unterrichtsstunden ist mit dem Trainer zu vereinbaren.
ABSAGEN
Kann ein Teilnehmer (Einzeltraining) nicht zur vereinbarten Zeit am Unterricht teilnehmen, so ist die
Stunde mindestens 24 Stunden vorher persönlich abzusagen. Geschieht dies nicht, ist die Stunde vom
Schüler voll zu bezahlen.
Bei Fehlen eines Gruppenteilnehmers im Gruppentraining (auch wegen Krankheit) hat dieser seinen
Anteil zum Unterrichtshonorar in jedem Fall zu entrichten oder in Absprache mit den anderen
Gruppenteilnehmern zu regeln. Eine Ausnahmeregelung, z.B. das Stellen eines Ersatzteilnehmers, ist nur
nach vorheriger Absprache mit dem Trainer möglich.
Bei Verhinderung des Tennislehrers wird kein Honorar fällig, sofern kein Ersatztrainer von ihm
beauftragt wird. Im Jugendtraining gelten die Vereinbarungen der Trainingsanmeldung.
REGENSTUNDEN
Bei witterungsbedingtem Ausfall ist vom Schüler bzw. von der Gruppe die Hälfte des vereinbarten
Honorars zu bezahlen. Im Gruppentraining (Kinder u. Jugendtraining) wird ersatzweise theoretisches
Training gegeben.
HAFTUNG
Der Unterricht geschieht auf eigene Gefahr des Schülers.
PLATZGEBÜHR (Sommer)
Im Sommer erhebt der Verein für die Reservierung eine Platzmiete in Höhe von 2 EUR
incl.Mehrwertsteuer. Diese wird zum Stundenpreis hinzu gerechnet.
HALLE
Die Kosten für die Halle sind vom Trainingsteilnehmer mit dem Hallenbetreiber abzurechnen.
Stand 01.10.2017
AGB`s
Der Unterricht findet, entsprechend der Wünsche des Tennisschülers/Erziehungsberechtigten
des Tennisschülers, in Gruppen oder im Einzelunterricht statt.
Trainingsmaterial, wie Bälle, Markierungen, Hütchen etc. und ggf. Leihschläger, sowie die Platzmiete und
die gesetzliche Mehrwertsteuer sind im Trainingspreis enthalten.
In der Trainingszeit sind Begrüßung, ggf. Platzpflege und Analyse bereits berücksichtigt.
Der Trainer behält sich vor, Stunden oder Kurse zu verlegen oder wegen zu geringer Beteiligung
abzusagen und jederzeit einen Ersatztrainer einzusetzen.
Der Trainer haftet nicht für Unfälle jeglicher Art, die in der Zeit der Trainingsstunden oder bei der An-
und Abfahrt geschehen.
Mit der Unterschrift und der Teilnahme am Unterricht gelten die oben aufgeführten
allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.